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   OLG Celle, 22.01.2004 - 8 W 457/03   

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https://dejure.org/2004,14910
OLG Celle, 22.01.2004 - 8 W 457/03 (https://dejure.org/2004,14910)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2004 - 8 W 457/03 (https://dejure.org/2004,14910)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 8 W 457/03 (https://dejure.org/2004,14910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils: Verneinung einer Abhilfebefugnis des Landgerichts nach Beschwerdeeinlegung; Versagung der Anerkennung des ausländischen Urteils mangels Zustellung einer übersetzten Klage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO, EuZustVO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Feststellung einer möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs - Grundsatz der selbständigen Prüfung des Anerkennungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zwangsvollstreckung: Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils, Fehlende Abhilfebefugnis des Landgerichts nach Beschwerdeeinlegung, Versagung der Anerkennung des ausländischen Urteils mangels Zustellung einer übersetzten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.03.2001 - 16 W 24/00

    Anerkennung eines italienischen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2004 - 8 W 457/03
    Für die Beantwortung der Frage, ob die Zustellung ordnungsgemäß war, ist zwar das im Urteilsstaat geltende Zustellungsrecht maßgebend, das Gericht des Vollstreckungsstaates hat das aber in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen des Gerichts des Urteilsstaats zu beurteilen (OLG Köln in: NJW-RR 2001, 1576 f).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Die Einholung einer Abhilfeentscheidung durch das Landgericht vor der Entscheidung durch den Senat war nicht angezeigt, weil dem die Vollstreckung zulassenden Gericht nach allgemeiner Ansicht keine Befugnis zur Abhilfe zukommt (vgl. BT-Drucks. 11/351 S. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 24 W 418/74 -, NJW 1975, 504, 505; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl., EuGVÜ Art. 37 Rn. 2; Schlosser, EuGVÜ, 1996, EuGVÜ Art. 37 Rn. 1; ebenso zur EuGVVO aF: OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 -, IPRax 2006, 487 f.; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., EuGVO Art. 43 Rn. 10; Oberhammer, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 10, 22.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 26 W 9/20

    Antrag auf Feststellung, dass eine Entscheidung eines Gerichts eines anderen

    Die Vorschrift will verhindern, dass sich eine - etwaige - Unkenntnis des Beschwerdeführers davon, dass die Beschwerde in Abweichung von § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht auch bei dem Gericht des ersten Rechtszugs, dem ohnehin keine Abhilfebefugnis zukommt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450, 451; Dörner, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 4. Aufl. 2011, AVAG Vorbemerkungen, Rdnr. 10 m. w. N.), eingelegt werden kann, zu dessen Nachteil auswirkt (s. etwa OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 -, GRUR-RR 2005, 34).
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